Liebe Kundin, lieber Kunde,
wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und hoffen Ihnen eine schöne und informative Zeit bereiten zu dürfen.
Bitte lesen Sie sich die folgenden Informationen durch, damit es keine Missverständnisse gibt.
Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie uns gern eine eMail an info@starambulanzservice.de, dort können Sie auch einen Telefontermin vereinbaren.
Da wir häufig unterwegs sind, sind wir für spontane Anrufe leider schwer zu erreichen.
Herzliche Grüße
Ihr Team STAR Ambulanz Service GmbH
Unsere AGB zum Download: www.starambulanzservice.de -> Formulare
Irrtümer, Fehler, Änderungen möglich. Alle Angaben ohne Gewähr. Datenschutz: Wir benötigen Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum zur eindeutigen Identifizierung in der Teilnahmebescheinigung. Wenn Sie für Ihren Arbeitgeber teilnehmen, geben Sie bitte die geschäftliche Anschrift und Telefonnummer an. Ihre E-Mail-Adresse benötigen wir zur Bestätigung. Wir verwenden sie nicht für andere Zwecke.
Alle Preise finden Sie, wenn Sie auf "jetzt anmelden" klicken!
So, dass hier jetzt wirklich lesen, weil wichtig!
Bitte unter "Adresse" hinschreiben, an wen wir die Rechnung schicken dürfen. Bei Firmen bitte inklusive der Rechtsform (GmbH, AG...) Ihrer Firma und ggf. einem Kassenzeichen.
Nur wenn Sie privat bezahlen, schreiben Sie bitte Ihre Privatadresse! Ansonsten die Adresse etc Ihrer Firma!!!
Eine persönliche E-Mail-Adresse des Teilnehmers ist sinnvoll für die Anmeldebestätigung oder falls es Änderungen gibt.
Als Sicherheitsbeauftragter unterstützen Sie Ihren Vorgesetzten, Arbeitsschutzmaßnahmen vor Ort umzusetzen, und leisten als Kollege unter Kollegen wertvolle Basisarbeit.
Ab einer Mitarbeiterzahl von 20 Personen sind Sicherheitsbeauftragte gesetzlich vorgeschrieben (§ 22, Sozialgesetzbuch VII, Sicherheitsbeauftragte) . Dabei ist es egal, ob die 20 Personen an einem Standort beschäftigt sind oder auf mehrere Standorte verteilt sind.
Sicherheitsbeauftragte sind dafür da, die Maßnahmen des Arbeitsschutzes in die Fläche der Beschäftigten zu tragen. Da sie selbst als Beschäftigte die Belastungen der Tätigkeiten am eigenen Körper erfahren, können Sicherheitsbeauftragte diese an die Führungskräfte, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit weiterleiten, damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Sicherheitsbeauftragte haben also weniger eine technische Aufgabe, sondern eher eine sozial-kommunikative Funktion.
Somit leisten Sicherheitsbeauftragte einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Gesunderhaltung aller Beschäftigten.
Folgendes sollte bei der Auswahl der Sicherheitsbeauftragten beachtet werden:
- möglichst keine Führungsperson
- gleiche Tätigkeit wie die anderen Beschäftigten, für die die Sicherheitsbeauftragte zuständig ist (Der Koch kann nur Sicherheitsbeauftragter für andere Köche sein, nicht für Büroangestellte)
- gleicher Arbeitsort wie die anderen Beschäftigten, für die die Sicherheitsbeauftragte zuständig ist (Der Mitarbeiter aus Filiale A kann nur für Filiale A Sicherheitsbeauftragter sein)
Durchführung der Schulung:
Die Schulung besteht aus einem zweitägigen SiBe-Grundkurs (Tag 1 & Tag 2). Sie müssen beide Tage besuchen und die Reihenfolge einhalten.