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Als Ersthelfer im Betrieb (DGUV Vorschrift 1 § 26) brauchen Sie alle zwei Jahre eine Auffrischung Ihres Erste-Hilfe-Kurses, die mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Diese Schulung muss bei einer anerkannten Bildungsstätte für Erste Hilfe Kurse, wie wir Sie sind, durchgeführt werden. Als Firmenkunde können wir Sie somit direkt mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherung abrechnen – für Sie ist der dann Kurs kostenlos. Alle nötigen Unterlagen erhalten Sie von uns.
Unsere Kurse werden nach den aktuellen Vorschriften der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) durchgeführt und umfassen unter anderem:
Am Ende des Kurses erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.