Hier finden Sie unsere nächsten Kurse und können sich direkt online anmelden. Suchen Sie sich gleich den passenden Kurs aus!
Ist kein passender Kurs für Sie dabei? Dann fordern Sie doch einen eigenen Kurs an!
Für den Erwerb eines neuen Führerscheins (§ 19 FeV) oder als Ersthelfer im Betrieb (DGUV Vorschrift 1 § 26) brauchen Sie eine Bescheinigung über einen gültigen Erste-Hilfe-Kurs, der mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Diese Schulung muss bei einer anerkannten Bildungsstätte für Erste Hilfe Kurse, wie wir Sie sind, durchgeführt werden. Wenn Sie ein Firmenkunde sind, können wir somit direkt mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherung abrechnen – für Sie ist der dann Kurs kostenlos. Alle nötigen Unterlagen erhalten Sie von uns.
Unsere Kurse werden nach den aktuellen Vorschriften der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durchgeführt und umfassen unter anderem:
Am Ende des Kurses erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Führerscheinstelle bzw. Arbeitgeber.