Die Anmeldung zu unseren Seminaren & Kursen ist verbindlich. Solltest Du zu einem unserer Lehrgänge erkrankt oder verhindert sein, so teile uns dies bitte rechtzeitig per E-Mail mit. Andernfalls müssen wir Dir die anfallenden Kosten in Rechnung stellen, da die Teilnehmerplätze nur begrenzt verfügbar sind und nicht mehr neu belegt werden können (siehe AGB §6 Stornogebühren).
Bitte beachte unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bei Fragen und Wünschen wende Dich gerne direkt an uns:
info@mso-kreis-soest.de
Übersicht unserer Kurs- und Seminarangebote
Mit einem Klick auf das gewünschte Kursformat findest Du alle geplanten Termine inklusive Online-Anmeldemöglichkeit:
Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist.
Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb (§ 26, DGUV Vorschrift 1):
Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer
Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Unterrichtseinheiten).
Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten) erforderlich.
Die Lehrgangsgebühren werden von den Unfallversicherungsträgern in Form von Pauschalgebühren getragen und direkt mit den Ausbildungsstellen abgerechnet. Weitere Lehrgangsgebühren, weder für die Teilnehmer noch für Unternehmer, entstehen nicht. Lediglich Kosten für Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt der Unternehmer.
In der Regel meldet der Unternehmer die zukünftigen Ersthelfer zur Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle an. Dazu leitet er das ausgefüllte Anmeldeformular zur verbindlichen Anmeldung an die Ausbildungsstelle weiter.
Gutscheine und weitere Formulare sind im Downloadbereich hinterlegt.
Die Anmeldung zu unserem Lehrgangsangebot ist gemäß unseren AGB verbindlich. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per Email. Prüfen Sie hierzu bitte ggf. auch Ihren Spam-Ordner. Bei Fragen senden Sie uns gerne eine Email an: info@mso-kreis-soest.de