Im folgenden finden Sie unsere Kurse im Kreisgebiet Mettmann.
Da aktuell noch nicht alle Ortsvereine digitale Zahlungsmöglichekiten unterstützen, gibt es für jeden Kurstypen eine Auswahlmöglichkeit "keine PayPal-Zahlung möglich". Durch diese Aufteilung kann es passieren, dass Kurse in Ihrer Stadt eventuell nicht in der getroffenen Auswahl angezeigt werden. Der Kursinhalt sowie die Gültigkeit der Kurse für den Unfallversicherungsträger (BG), bzw. die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) bleiben davon unberührt.
Als Ersthelfer sind Sie in der Lage, die lebensrettenden Sofortmaßnahmen duchzuführen, einen qualifizierten Notruf abzusetzten, sowie die weiteren Maßnahmen der Ersten Hilfe anzuwenden. Das alles lernen Sie beim Roten Kreuz innerhalb nur eines Tages.
Der klassische Erste-Hilfe-Lehrgang für alle Lebenslagen. Hier erwerben Sie Kenntnisse und Fähigkeiten um bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf richtig helfen zu können.
Unsere Erste Hilfe-Kurse entsprechen den Anforderungen für alle Führerscheinklassen, der Unfallversicherungsträger für die Erste Hilfe in Betrieben (DGUV Vorschrift 1, DGUV Grundsatz 304-001), Boots-, Flug- und Übungsleiterscheinen, sowie für die Feuerwehr-Grundausbildung.
Für Fragen steht Ihnen unser Team vom Bildungszentrum immer Montags bis Donnerstags in der Zeit von 8:30 - 13:00 zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 02104 216927 oder per Mail unter ausbildung@drk-mettmann.de
Wichtig für betriebliche Ersthelfer!
Die ausgewiesene Kursgebühr wird von Ihrer Berufsgenossenschaft übernommen.
Bitte füllen Sie und Ihr Unternehmer das BG-Abrechnungsformular für eine Ausbildung vollständig mit folgenden Daten aus:
Anschrift des Unternehmers
Teilnehmer (Name und Vorname), Geburtsdatum, eigenhändige Unterschrift
zuständiger Unfallversicherungsträger
Mitglieds-Nr. des Unternehmens
Datum, Stempel, Unterschrift des Unternehmers
Mitglieder der Unfallkasse (UK) NRW benötigen Gutscheine, die Sie vorab anfordern müssen.
Mitglieder der Unfallkasse (UK) Bund benötigen vorab eine Kostenübernahmeerklärung, die bei der Unfallkasse beantragen werden muss.
Mitglieder der BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) fordern vorab das benötigte Formular bei ihrer BGN an.
Für Betriebshelfer: Alle ausgefüllten BG-Formulare der Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen bitte im Original per Post und vor Lehrgangsbeginn zusenden. Der DRK-Ortsverein Langenfeld benötigt die Formulare zur Abrechnung, da nur mit einem korrekt ausgefüllten BG-Formular eine Kostenübernahme durch die zuständigen Berufsgenossenschaften / Unfallkassen erfolgen kann.
Bei Fragen zur Zahlung wenden Sie sich bitte direkt an den Ortsverein.
Sie erreichen die Kollegen von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 - 13:00 Uhr unter der Telefonnummer 02173 71646.