Die Fortbildung gilt als Auffrischung der bereits erfolgten Schung der betrieblichen Brandschutzhelfer:innen gem. § 10 ArbSchG, ASR A2.2 und DGUV Information 205-023. Laut Vorgabe der DGUV hat die Fortbilung der Brandschutzhelfer:innen alle 2-5 Jahre zu erfolgen.
BITTE BEACHTEN SIE: Eine Brandschutzhelfer-Fortbildung darf nur besuchen, wer bereits an einer Brandschutzhelfer-Ausbildung teilgenommen hat. In der Fortbildung werden keine Grundlagen vermittelt!
In der Fortbildung wird das theoretische Wissen aus dem Grundlehrgang vertieft und ggf. um Neuerungen ergänzt. Die Fortbildung schließt mit einer praktischen Löschübung ab. Die Löschübung gilt als jährlich geforderte Unterweisung mit dem Feuerlöscher durch eine fachkundige Person.
Dauer: |
4,5 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten |
(entspricht 4 Zeitstunden inklusive Pausenzeiten) |
|
Teilnahmegebühr: | 110,- EUR |
Abrechnungsformen: | - Zahlung per Rechnung (Kostenübernahme) |
- Zahlung per Überweisung | |
- Zahlung per Paypal |