simutrain Notfallseminare | Küsterkamp 2 | 49328 Melle
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Fortbildungspflicht für Pflegefachkräftegemäß § 132 SGB V Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohehn Stellenwert bekommen.
Aus diesem Grund prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) auch die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte.
Die Hilflosigkeit bei einem Notfall ist auch in der ambulanten und stationären Pflege oft sehr groß, den schließlich haben Ihre Mitarbeiter nicht täglich mit einem Notfall zu tun.
Deshalb ist es sehr wichtig, das Sie als Pflegekräfte auf Notfallsituationen vorbereiten und das
Verhalten im Notfall trainieren.
Mit unserer Erste‐Hilfe‐Fortbildung speziell für Pflegekräfte können Pflegedienste und
Pflegeeinrichtungen Ihre Mitarbeiter in Erster Hilfe schulen und gleichzeitig qualifiziert fortbilden.
Unsere Dozenten sind aus der Praxis und erfahren in der präklinischen Notfallmedizin / Rettungsdienst. Somit profitieren Sie und Ihre Mitarbeiter durch unsere erfahrenen Ausbilder.