Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Anzahl der Beschäftigten, die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten und anderer Personen erforderlich sind (DGUV BGI/GUV- I 5182).
Gerne kommen wir auch zu Ihnen in den Betrieb, sprechen Sie uns an.
Ansprechpartner:
Michael Lehmann
lehmann-minden@web.de
+49 170 5512617