DRK Hilden e.V.
Agnes-Pockels-Str. 4
40721 Hilden
Für das Personal im Rettungsdienst besteht eine im § 5 Abs. 4 Rettungsgesetz des Landes NRW festgelegte Fortbildungsverpflichtung von jährlich 30 Stunden.
Weitere detaillierte Regelungen beschreibt der entsprechende Erlass zur "Fortbildung des in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzten Rettungsfachpersonals" (vom 23.04.2022). Danach ist die Fortbildung auf die im Krankentransport, der Notfallrettung, der Leitstelle oder der Einsatzzentrale wahrzunehmenden Aufgaben auszurichten.
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Bitte teilen Sie uns bei der Anmeldung (unter Bemerkung) evtl. Allergien oder Unverträglichkeiten mit oder ob Sie vegetarische bzw. vegane Speisen bevorzugen.
1 UE = 60 Minuten