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Unterweisung nach § 12 Arbeitsschutzgesetz

Unterweisungen nach § 12 Arbeitsschutzgesetz

Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten regelmäßig und ausreichend zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen. Die Unterweisung ist immer dann durchzuführen:

  • vor Aufnahme der Tätigkeit
  • bei Veränderung in den Aufgabenbereichen
  • nach Unfällen
  • bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien.

Klassischen Unterweisungsthemen sind z. B.:

  • Unterweisung Arbeiten am Bau
  • Unterweisung über die allg. Pflichten des Beschäftigten
  • Unterweisung Einsatz von Lastaufnahmemitteln
  • Unterweisung Führen von Baumaschinen
  • Unterweisung Ladungssicherung
  • Unterweisung Gefahrguttransport / Kleinmengenregelung
  • Unterweisung persönliche Schutzausrüstung
  • Unterweisung bei Arbeitnehmerüberlassung
  • Unterweisung Staplerfahrer
  • Unterweisung Bildschirm- und Büroarbeitsplätze
  • Hygieneunterweisung gem. § 43 Infektionsschutzgesetz
  • Unterweisung Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen gem. DGUV Regel 113-004/113-005 (bisher: BGR 117)
  • Unterweisung Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen
  • Kurzunterweisungen (Toolbox-Meetings)
  • u. v. m.

Am Ende des Kurses bekommt jeder Teilnehmer ein Unterweisungsnachweis für die Dokumentation im jeweiligen Betrieb.

Lehrgangsdauer: 4 UE
Derzeit sind keine Termine für diesen Kurstyp festgesetzt.
Bitte kontaktieren Sie info@bildungsakademie.nrw
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