Ausbildung zum Sanitäter / zur Sanitäterin
Der Sanitäter / die Sanitäterin stellt das Bindeglied zwischen dem Ersthelfer und dem Rettungsdienst dar. Er verfügt über mehr Kenntnisse eines Ersthelfers hinaus. Dafür ist eine gute Ausbildung notwendig, die über 5 Tage in 48 Unterrichtseinheiten à 45 min in präsenzform stattfindet.
Sanitäter werden üblicherweise im Sanitätsdienst bei Veranstaltungen eingesetzt. Die Ausbildung dient auch der Ausbildung von Schulsanitätern und werden dann an Schulen im Schulsanitätsdienst benötigt.
Außerdem ist dieser Lehrgang die optimale Vorbereitung für eine Ausbildung zum Erste-Hilfe-Ausbilder.
Die Ausbildung zum Sanitäter bzw. zur Sanitäterin ist außerdem die Mindestvoraussetzung für eine Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Ausbilder Lehrgang gemäß DGUV 304-001.
Teilnahmevorraussetzungen:
· Mindestalter: 16 Jahre, Schulsanitäter 14 Jahre
· Erfolgreich absolvierter Erste-Hilfe-Kurs über 9 Unterrichtseinheiten.
Themeninhalte:
· Rechtliche Grundlagen
· ABCDE uns SAMPLER Schema
· Hygienemaßnahmen
· Rettungsmittel und -material
· Störungen der Vitalfunktionen
· Anatomie Atmungssystem
· Anatomie Herzkreislaufsystem
· Akute Notfälle und Maßnahmen
· Reanimation Einhelfer und Zweihelfer mit Beatmungstechniken
· Thermische Schäden
· Vergiftungen und Verätzungen
Der Lehrgang wird mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung abgeschlossen.
weitere Infos unter: 0214 73458298 oder info@bildungsakademie.nrw