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Evakuierungshelfer

Evakuierungshelfer

Die Evakuierungshelfer-Ausbildung erfolgt auf Basis des § 10 ArbSchG. Danach hat der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen für die Evakuierung der Beschäftigten im Falle einer Gefahrenlage zu treffen. Ebenfalls hat er dafür zu sorgen, dass Besucher oder externe ArbeitnehmerInnen auf dem Firmengelände durch entsprechende Personen und Maßnahmen gesichert werden. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, hierfür Personen zu benennen, die das Gebäude bei Bedarf räumen. Dabei richtet sich die Anzahl der vorgeschriebenen Evakuierungshelfern nach der Zahl der Mitarbeitenden und nach den besonderen Gefahren im Unternehmen.

  • Rechtliche Grundlagen des Evakuierungsschutzes und dessen vorbeugende Maßnahmen in Gebäuden
  • Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Evakuierungsschutzes
  • Brandmeldeeinrichtungen, Kennzeichnung, DIN 14096 Teil 1–3: Brandschutzordnung
  • Verhalten im Evakuierungsfall, Brandbekämpfung mit Feuerlöschern, praktische Unterweisung der Evakuierungshelfer (m/w/d)
  • Rettung von Personen, personenbezogene Gefahren sowie Einleitung der Evakuierung von Gebäuden über die vorgesehenen Rettungswege,
  • Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr)
Lehrgangsdauer: 3 UE
Derzeit sind keine Termine für diesen Kurstyp festgesetzt.
Bitte kontaktieren Sie info@bildungsakademie.nrw
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