Personen die im Betrieb die Funktion "Leiterbeauftragte Person" zukünftig übernehmen sollen und Personen, die zukünftig gewerblich genutzte Leitern und Tritte auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen und warten sollen.
Gewerblich genutzte Leitern und Tritte müssen in regelmäßigen Zeitabständen (in der Regel jährlich) durch eine befähigte Person überprüft werden. Mit den in dem Seminar erworbenen Kenntnissen sind Sie in der Lage diese Prüfungen eigenständig durchführen zu können.
- Durch die Benennung zur befähigten Person zum Prüfen von Leitern und Tritten werden Auflagen der Berufsgenossenschaften erfüllt.
- Sie werden auf die Prüftätigkeit als Befähigte Person praxisorientiert vorbereitet
- Sie erwerben die Kenntnis, welche Gefahren von beschädigten Leitern und Tritten ausgehen können
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1203
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information 208-016
- Verein Deutscher Ingenieure (VDI) 4068 Blatt 1 und 3
Theorie:
- Rechtliche Grundlagen
- Leitern und Tritte: Sinn und Zweck, Handhabung DGUV Information 208-016 (BGI 694)
- Aufbau und Konstruktionen von Leitern und Tritten
- DIN EN 131, DIN 4567, DIN EN 14183
- Wartung, Prüfung und Dokumentation (Prüfbuch)
- Befähigte bzw. Sachkundige Person
Praxis:
- Prüftätigkeit
- Dokumentation der Prüftätigkeit
Prüfung:
- schriftliche Prüfung
- praktische Prüfung
3 Jahre