Brandschutzbeauftragte können gemäß Musterbauordnung für Gebäude besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten) aufgrund eines Brandschutzkonzeptes oder einer Baugenehmigung mit brandschutztechnischen Auflagen gefordert werden. Insbesondere werden Brandschutzbeauftragte z. B. für folgende Sonderbauten gefordert:
• Industriebauten,
• Versammlungsstätten,
• Verkaufsstätten,
• Hochhäuser.
Die Bestellung von Brandschutzbeauftragten kann auch aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen, z. B. mit Versicherungen, Kunden, Lieferanten erforderlich werden.
Brandschutzbeauftragte sollten vergleichbar mit der betrieblichen Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit – unmittelbar – der Unternehmerin oder dem Unternehmer unterstellt sein. Sie sollten zu allen den Brandschutz betreffenden Fragestellungen des Unternehmens schon bei der Planung rechtzeitig eingebunden werden.
Brandschutzbeauftragte sind zentrale Ansprechpersonen für alle Brandschutzfragen im Betrieb. Sie beraten und unterstützen die Unternehmerin oder den Unternehmer in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement.
Dem oder der für eine Ausbildung zu Brandschutzbeauftragten geeigneten Mitarbeiter oder Mitarbeiterin sollen gewerbe- und branchenspezifische Kenntnisse der betrieblichen Abläufe und Gefahren bekannt sein. Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Ausbildung zu Brand schutzbe auftragten sollen mindestens eine abgeschlossene Berufsaus bildung besitzen. Für die Ausbildung zu Brandschutzbeauftragten sollten zudem nur Personen ausgewählt werden, bei denen zu erwarten ist, dass diese über
• ein angemessenes technisches Verständnis,
• eine ausreichende Kommunikationsstärke und
• über eine hohe Zuverlässigkeit verfügen.
Die Ausbildung zu Brandschutzbeauftragten umfasst 64 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten in 8 Tagen als Präsenzuntericht.
Die mündliche und schriftliche Abschlussprüfung ist in den 64 Unterrichtseinheiten enthalten.