Betriebe und Einrichtungen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Handhabung von Feuerlöschgeräten gem. der Forderung § 10,12 ArbSchG bzw. § 4 UVV Grundsätze der Prävention und ASR A2.2 Pkt. 6.1 fortbilden wollen.
Der Kurs besteht aus einer kurzen theoretischen Einweisung sowie einem praktischen Anteil, bei dem die Handhabung mit Feuerlöschern geübt wird.