Gemäß einer Rahmenvereinbarung für die Häusliche Krankenpflege in Hessen können von sogenannten „sonstigen geeigneten Personen“ behandlungspflegerische Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen erbracht werden. Voraussetzung dafür sind regelmäßige Fortbildungen zu definierten SGB-V Leistungen mit Leistungsnachweis.
Unsere Fortbildung entspricht den vertraglichen Vorgaben.
Die Inhalte des Kurses sind: