Eine Erste-Hilfe-Fortbildung mindestens alle zwei Jahre ist Pflicht für betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer. In diesem Seminar werden wichtige Grundlagen wiederholt und Abläufe trainiert. Unsere erfahrenen Ausbilderinnen und Ausbilder beantworten Fragen aus der Praxis und gehen auf die Themenwünsche der Teilnehmenden ein.
Bei einer Erste-Hilfe-Fortbildung in den Räumen Ihres Betriebes können Ersthelferinnen und Ersthelfer direkt mit den vorliegenden Gegebenheiten trainieren. So ist auch eine Abstimmung der Inhalte auf die besonderen Anforderungen des Betriebes sehr gut möglich.
Die Erste-Hilfe-Fortbildung für betriebliche Ersthelfer und Ersthelferinnen umfasst mindestens neun Unterrichtseinheiten und erfüllt die Vorgaben der DGUV (Ermächtigte Stelle 1.7910).