Wichtiger Hinweis für betriebliche Ersthelfer:
Schulungskosten für die betriebliche Ersthelferausbildung werden gemäß DGUV Vorschrift-1 undSGB-7 § 23 direkt mit den zuständigen Stellen (Berufsgenossenschaft / Unfallkassen) durch den Auftragnehmer abgerechnet.
Sind die erbrachten Leistungen des Auftragnehmers nicht über die Unfallversicherer des Auftraggebers abrechenbar, so werden diese direkt dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Bei Vorlage aller Unterlagen rechnen wir direkt mit dem für Sie zuständigen Kostenträger ab, ansonsten wird Ihnen die reguläre Kursgebühr für Privatpersonen in Höhe von 60 € pro Teilnehmer*in plus ggf. eine Anfahrtspauschale in Rechnung gestellt.
Informationen zu Ihrem zuständigen Kostenträger und das Anmeldeverfahren / Genehmigungsverfahren erhalten Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder hier:
Überblick aller Berufsgenossenschaften:
https://www.dguv.de/fb-erstehilfe/mitglied/kostenuebernahme/index.jsp
Abrechnungsformular (wird von vielen Berufsgenossenschaften anerkannt): https://www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/documents/abrechnungsformular.pdf
BGW = Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtpflege: https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/sicher-mit-system/erste-hilfe/erste-hilfe-21598
BGN = Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gewerbe: https://www.bgn.de/praevention-arbeitshilfen/praxishilfen-service/ersthelferausbildung
KUVB/LUK = Kommunale Unfallversicherung Bayern, Bayrische Landesunfallkasse: https://kuvb.de/fileadmin/daten/dokumente/GBI/Erste_Hilfe/EH-Antrag_AUV_Stand_2021_08_01.pdf
Der Sanitätshelferlehrgang (SHL, Sanitätsgrundausbildung) bereitet die Sanitätshelfer auf den einfachen Sanitätsdienst vor. Im Einsatz stehen ihnen jeweils eine Sanitätstasche sowie Hilfsmittel zur Maskenbeatmung zur Verfügung. Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung ab.