In Betrieben / Einrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Bei der Anzahl der Beschäftigten verweist das Sozialgesetzbuch darauf, dass in Kindertagesstätten die Kinder mitgezählt werden (SGB VII, §22). Das bedeutet, dass jede Kita also mind. 1 Sicherheitsbeauftragte/n haben muss!
Sicherheitsbeauftragte müssen neben der (schriftlichen) Bestellung auch die Gelegenheit erhalten, an Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen (Grundseminar / Aufbauseminar), um ihre Aufgabe entsprechend erfüllen zu können.
Sicherheitsbeauftragte unterstützen Träger und Leitung bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, indem sie insbesondere auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten (Beschäftigte und Kinder) hinweisen.
Sicherheitsbeauftragte sollen im täglichen Arbeitsablauf die Sicherheitsbelange beobachten, KollegInnen oder die Leitung ansprechen und Verbesserungsvorschläge machen. Sie können positiv auf die Motivation der KollegInnen einwirken, sich sicherheitsgerecht zu verhalten.
Sie erhalten bei uns eine entsprechende aufgabenorientierte Ausbildung
zur/m Sicherheitsbeauftragten mit den Seminarinhalten:
Kursgebühren / TN: 535,50€ inkl. MwSt.