Kompakt:Wir kommen auf den Punkt. In nur einem Tag lernen Sie die Themen, die im Notfall wirklich wichtig sind, um Ersthelfer zu sein. Kurz, prägnant und immer mit Blick auf die notwendigen Maßnahmen.
Sicher: Wir geben Ihnen genügend Raum, alle praktischen Maßnahmen selber auszuprobieren und Ihr Wissen aufzufrischen. In kürzester Zeit erfahren Sie, wie einfach Leben retten sein kann. Das gibt Ihnen Sicherheit, wenn Sie im Notfall gefordert sind.
Kompetent: Unsere Ausbilder stehen Ihnen im Kurs immer als Partner zur Seite. Mit der fortlaufenden notfallmedizinischen und pädagogischen Schulung unserer Ausbilder stellen wir sicher, dass Sie inhaltlich und methodisch immer auf den neusten Stand ausgebildet werden.
Sachgemäß durchgeführte Erste Hilfe kann unter Umständen lebensrettend sein und soll in jedem Fall die Unfallfolgen soweit wie möglich begrenzen. Die Regelungen in den §§ 24 - 28 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (bisher BGV/GUV-V A1) legen fest, wie eine wirksame Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder sichergestellt werden soll. Für Schulen gelten länderspezifische Regelungen.
1. Ersthelfer
Wichtigstes Element der Ersten Hilfe sind ausgebildete Ersthelfer. In Kindertageseinrichtungen muss je Kindergruppe ein Ersthelfer zur Verfügung stehen. Der speziell für den Ersthelfer in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder entwickelte Erste-Hilfe-Lehrgang umfasst 9 Unterrichtseinheiten (Unterrichtseinheit: 45 Min.) und vermittelt die Erste Hilfe an Kindern und Erwachsenen.
Fortbildungen:
Regelmäßige Fortbildungen von 9 Unterrichtseinheiten (Erste-Hilfe Training in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder) sind in der Regel innerhalb von zwei bis drei Jahren notwendig.
Kursgebühr:
55,00 Euro
Kostenübernahme:
Bei den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand sind ggf. Kostenübernahmeerklärungen einzuholen. Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise der BGW: https://www.bgw-online.de/SharedDocs/FAQs/DE/Leistungen_und_Beitrag/Praevention/Erste-Hilfe/Erste-Hilfe10_Kind.html
Inhouse-Schulungen in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Einrichtung sind selbstverständlich immer möglich. Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten:
Die Teilnehmerzahl liegt bei mindestens 12 und maximal 20 Personen.
Die Abrechnung der Ausbildung erfolgt durch uns in der Regel mit dem Träger Ihrer Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft).
Eine Abrechnung mit Ihrem Unternehmen / Ihrer Einrichtung ist natürlich auch möglich. Fragen Sie uns.
Wenn weniger als 12 Teilnehmer anwesend sind, stellen wir in der Regel den Differenzbetrag in Rechnung.
Inhouse - Schulung buchen? Bitte hier klicken!
Und hier noch ein paar Tipps:
Um die Mindest-Teilnehmerzahl zu erreichen, bieten Sie doch einfach Ihren Mitarbeitern an, Familienangehörige mit zu bringen.
Kleinere Firmen, Praxen, Apotheken oder Dienstleister, können sich mit mehreren zusammen tun.
Bitten Sie doch Ihre Innung ein Seminar bei uns zu organisieren!