In Kindertageseinrichtungen sollte mindestens eine Ersthelferin bzw. ein Ersthelfer je Kindergruppe zur Verfügung stehen. Noch besser ist es: Jede Erzieherin und jeder Erzieher sollte Ersthelferin bzw. Ersthelfer sein.
Die anfallenden Kosten werden von dem zuständigen Unfallversicherungsträger übernommen. Ersthelferin bzw. Ersthelfer ist nur, wer bei einer für die Ausbildung in Erster Hilfe vom Unfallversicherungsträger ermächtigten Stelle ausgebildet worden ist und sich regelmäßig fortbildet.
Für Erzieher/innen gibt es das neue Kurskonzept: "Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder", welches sowohl allgemeine Erste Hilfe, als auch spezifische Maßnahmen bei Kindernotfällen beinhaltet.