Die „Ausbildung in Erster Hilfe“ (Rotkreuzkurs) stellt die Grundausbildung in der Ersten Hilfe im Deutschen Roten Kreuz dar und qualifiziert Sie im Sinne der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger zum Ersthelfer im Betrieb/ Unternehmen nach den Vorgaben der DGUV. Außerdem ermöglicht der Besuch des Rotkreuzkurses den Erwerb aller Führerscheinklassen und erfüllt die Voraussetzungen für den Jugend- oder Übungsleiterschein.
Hinweis für Betriebe und Unternehmen:
Für Ersthelfer/innen in Betrieben / Unternehmen übernimmt der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) die Lehrgangskosten. Wir sind von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) als „Stelle für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe“ (3.1026) anerkannt.
Die „Ausbildung in Erster Hilfe“ führen wir gern auf Anfrage in Ihren Räumlichkeiten durch!
Ist Ihre „Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse“ der Kostenträger, muss bei den nachfolgenden Kostenträgern die Teilnahme im Voraus genehmigt werden.
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Unfallkasse Hessen
Unfallkasse Baden-Württemberg
Unfallversicherung Bund und Bahn