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Lebensrettende Sofortmaßnahmen für Führerscheinbewerber

Der Bund-Länder-Fachausschuss hat beschlossen, dass mit der Erste Hilfe Neuregelung ab dem 1.4.2015 auf die Dualität der Kurse Lebensrettende Sofortmaßnahmen und Erste Hilfe verzichten werden kann.

Demnach ist der Kurs für Lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSM) abgeschafft worden.


Die Bescheinigung über eine Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten wird von den Führerscheinstellen für alle Führerscheinklassen akzeptiert.
Zudem ergibt sich der Vorteil, dass mit der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs der Teilnehmer/die Teilnehmerin zum einen für die Ersthelfermaßnahmen im Straßenverkehr gut vorbereitet ist und zum anderen in einem Betrieb als Ersthelfer agieren darf.

Lehrgangsdauer: 8 UE
Derzeit sind keine Termine für diesen Kurstyp festgesetzt.
Bitte kontaktieren Sie bildung@drk-schwalm-eder.de
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