Die Ausbildung zum Sanitäter/zur Sanitäterin dient der ehrenamtlichen Mitarbeit im Katastrophenschutz und im Sanitätsdienst der Bereitschaften.
Die Ausbildung umfasst 72 Unterrichtsstunden à 45 Minuten an insgesamt 8 Tagen.
Zu den Ausbildungsinhalten gehören:
- Sofortiges und sicheres Erkennen aller Anlässe für eine Hilfeleistung
- Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen bei Störungen der Atmung und des Kreislauf einschließlich Reanimation mit dem Einsatz von AED und Larynxtubus
- Versorgung bedrohlicher Blutungen
- Grundsätze der Wundversorgung und Umgang mit Verbandsstoffen
- Schock, Ursachen und Maßnahmen
- Hilfeleistung bei thermischen Schädigungen
- Erkennen und Maßnahmen bei akuten Erkrankungen
- Infektionskrankheiten und Hygiene im Sanitätsdienst
- Hilfeleistung bei Erkrankungen und Verletzungen im Brust- und Bauchraum
- Hilfe bei Unfällen durch gefährliche Stoffe
- Versorgung von Knochenbrüchen und Gelenkverletzungen
- Schädel-Hirn- und Polytrauma
- Unfälle durch elektrischen Strom
- Rettungs- und Transporttechniken
- Zusammenarbeit mit Ersthelfern, Rettungsdienst und Notarzt
- Rechts- und Versicherungsfragen
Folgende Voraussetzungen für die Teilnahme an der Sanitätsdienstausbildung sind erforderlich:
- EH-Lehrgang oder EH-Training nicht älter als 1 Jahr
- Mitgliedschaft in einer Rotkreuzgemeinschaft
- Mindestalter 16 Jahre
- Gesundheitliche und psychische Eignung (Ärztliche Bescheinigung)
Der hier angebotene Kurs wird in einer Ferieneinrichtung in Vollzeitunterbringung angeboten.