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Zusatzausbildung für den Feuerwehreinsatz

Die Inhalte der Ausbildung „Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe)“ sind in der FwDV 2
unter Punkt 2.1.1 „Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang)“ festgelegt.
Danach müssen die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer lebensrettende
Sofortmaßnahmen im Rahmen der Ersten Hilfe selbstständig leisten können. Diese Ausbildung
soll unter „besonderer Berücksichtigung feuerwehrspezifischer Belange“ durchgeführt werden.

Der Umfang von 16 Unterrichtseinheiten (UE) wurde zum April 2015 in die Ausbildung Erste Hilfe
(Umfang 9 UE) und in eine Zusatzausbildung (Umfang 7 UE) aufgeteilt.
Mit dem Hinweis „zusätzlich“ sind die bei der bisherigen Ausbildung nicht berücksichtigten
Themen versehen, während mit „erweitert“ Ergänzungen zu den bereits zu unterrichtenden
Themen gekennzeichnet sind.

 

UE

Inhalt

Die Lehrgangsteilnehmerinnen und

Lehrgangsteilnehmer müssen

LZS

Hinweis

2 Verletzungen nach
Absturz
(zusätzlich)
Verletzungen nach einem Absturz
selbstständig erkennen und
entsprechende Maßnahmen
durchführen können.
2 Richtiger Umgang
mit einem HWS Stützkragen
und
weiteren
Hilfsmitteln.
2 Herz-Lungen-
Wiederbelebung
eine HLW alleine und zu zweit an
erwachsenen Personen mit und
ohne Beatmungshilfen und AED-Geräten
selbstständig durchführen können.
3 HLW mit
Beatmungshilfen aus
dem Notfallrucksack
und Einsatz eines
AED-Gerätes.
1 Bewusstseinsstörung
durch
Hitze
(zusätzlich)
die Sofortmaßnahmen bei einer
Hitzeerschöpfung beschreiben und
selbstständig durchführen können.
2  
1 Helmabnahme
(erweitert)
die Helmabnahme (PSA) als ein
und zwei Helfermethode
durchführen können.
2  
1 Spezielle
Notfälle
(erweitert)
bei Besonderheiten
(Verbrennungen, Verätzungen,
Amputationsverletzungen,
o. ä. feuerwehrspezifische
Verletzungen) die notwendigen
Maßnahmen durchführen können.
2  

LZS: Lernzielstufe nach der FwDV 2

Lehrgangsdauer: 7 UE
Derzeit sind keine Termine für diesen Kurstyp festgesetzt.
Bitte kontaktieren Sie bildung@drk-schwalm-eder.de
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