Aus- und Fortbildung zum Erste Hilfe Ausbilder
Anerkannter Ausbilder für Erste Hilfe gem. Berufsgenossenschaft (BG) und Fahrerlaubnis-Behörden (FeV).
Diese 55 Std. umfassende Ausbildung (6 Tage) zum/r Erste Hilfe Ausbilder/in berechtigt fachlich zur Durchführung von Erste-Hilfe-Lehrgängen nach FeV und BG-Richtlinien.
Hierbei handelt es sich um einen Lehrgang, der sowohl von den Berufsgenossenschaften gem. DGUV Vorschrift 304-001 als auch gem. FeV anerkannt ist.
Voraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre, ein aktueller Erste-Hilfe-Kurs (Organisation auch über uns möglich), eine notfallmedizinische Grundausbildung von mind. 48 UE (Sanitätsausbildung oder höher).