Bitte sprechen Sie uns gern jederzeit für individuell angepasste und bedarfsgerechte Seminarinhalte aus den Bereichen Erste Hilfe, Notfalltraining, Brandschutz und Hygiene an - oder nutzen Sie den Button "Eigenen Kurs anfordern (Betriebe/Schulen/Vereine)" am Ende dieser Übersicht.
Unsere Seminare und Lehrgänge basieren auf den europaweit anerkannten Leitlinien des European Resuscitation Councils (ERC-Guidelines)
Wir können Ihnen täglich (an 360 Tagen pro Jahr) und auch ausserhalb der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten (24/7) einen Lehrgang anbieten.
Unsere Flexibilität ist Ihre Stärke. Sprechen Sie uns an...
Die Anmeldung bei unseren Lehrgängen erfolgt verbindlich gem. unserer derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Speicherung personenbezogener Daten erfolgt gem. unserer aktuellen Datenschutzrichtlinie.
Ihr AMX® -Team
Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern ergeben sich u.a. aus folgenden Rechtsgrundlagen:
Der Arbeitgeber hat zwingend eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten, durch
fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit
Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und Brandschutzhelfer zu
benennen. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der
Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei
normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z.B. Büronutzung) in der Regel
ausreichend. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der
Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden
Personen, kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die
Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein.
Sicherer Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung, und zur
Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.
Die Ausbildung beeinhaltet gleichfalls Themen aus der Evakuierungs- und Räumungshelfer-Ausbildung, und bildet die Grundlage für die erweiterte Ausbildung zum Räumungs- und Evakuierungshelfer (separater Lehrgang) in Betrieben.
1 Tag – 6 UE (ggf. abhängig von der Teilnehmerzahl)
Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Ausbildung in Abständen
von 3 bis max. 5 Jahren zu wiederholen.
Zertifikat:
Am Ende des Lehrgangs erhalten alle Teilnehmer ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an diesem Lehrgang.
Das Zertifikat berechtigt den Arbeitgeber, den in Brandschutz ausgebildeten Arbeitnehmer in seinem Betrieb/Unternehmen als Brandschutzhelfer einzusetzen.