Bitte sprechen Sie uns gern jederzeit für individuell angepasste und bedarfsgerechte Seminarinhalte aus den Bereichen Erste Hilfe, Notfalltraining, Brandschutz und Hygiene an - oder nutzen Sie den Button "Eigenen Kurs anfordern (Betriebe/Schulen/Vereine)" am Ende dieser Übersicht.
Unsere Seminare und Lehrgänge basieren auf den europaweit anerkannten Leitlinien des European Resuscitation Councils (ERC-Guidelines)
Wir können Ihnen täglich (an 360 Tagen pro Jahr) und auch ausserhalb der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten (24/7) einen Lehrgang anbieten.
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Hygiene-Schulung gem. HygMedVO NRW mit Folgeunterweisung nach §43 Infektionsschutzgesetz
Zielgruppe:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Patienten und zu Pflegenden umgehen bzw. mit Bedarfsgegenständen in Kontakt kommen, die widerum mit Patienten und zu Pflegenden in Berührung kommen. Dies umfasst alle Mitarbeiter aus ambulanter und stationärer sowie teilstationärer Pflege, den Soforthilfeeinrichtungen der Wohlfahrtspflege, den Notschlafstellen, den EInrichtungen der Drogenhilfe sowie alle weiteren Tätigen im Lebensmittelbereich der vorgenannten Einrichtungsarten.
Beschreibung:
Der Gesetzgeber verpflichtet alle Arbeitgeber sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflege zur Durchführung einer jährlichen Hygieneschulung gem. HygMedVO mit den Inhalten nach DIN 10514 sowie einer Folge-Belehrung nach §§ 42/43 IfSG (Infektionsschutzgesetz) in zweijährlichem Abstand. In unserem Seminar fassen wir beide Themenkomplexe zusammen und bieten die Schulungen als Bundle an einem Tag (und in einem Seminar) an, um den betrieblichen Ablauf des Arbeitgebers für diese Pflichtveranstaltungen nicht mehr zu unterbrechen, als es unbedingt erforderlich ist.
Da es sich bei der Hygieneschulung nach EU-Recht und beim Infektionsschutzgesetz um nationales Recht handelt, gehören diese Themen aus unserer Sicht unabdingbar zusammen.
Das Ziel des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) als nationales Recht ist der verbesserte Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten. Es enthält u.a. Bestimmungen in § 42 und 43 zu gesundheitlichen Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln.
Unser Seminar umfasst alle notwendigen Inhalte und vermittelt den Seminar-Teilnehmern den sachgerechten hygienischen Umgang mit Patienten und zu Pflegenden.
Seminarinhalte:
entsprechend VO (EG) 852/2004
• Personalhygiene
• Händehygiene
• Übertragungswege und Kreuzkontaminationen
• Vorgehensweise bei MRSA-Infektion
• Hautdesinfektion bei Infektionen
• Betriebshygiene
• Arbeitsschutzmaßnahmen bei Patienten-Klientel mit infektiösen Erkrankungen (z.B. HIV, HepC)
• Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit
• Reinigung und Desinfektion
• Krisenmanagement
Folgebelehrung §§42, 43 IfSG:
• Tätigkeitsverbote
• Aktuelle Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
• Pflichten des Arbeitgebers
• Straf- und Bußgeldvorschriften
• Schriftliche Belehrung nach dem IfSG
• Gesundheitsinformation für den Umgang mit Lebensmitteln
Dozent / Seminarleitung:
Die Hygieneschulung und Folgeunterweisung wird durch einen staatl. geprüfter Desinfektor und/oder eines Hygienebeauftragten unseres Ausbilderteams durchgeführt.
Seminargebühren:
Der Preis pro Teilnehmer beträgt EUR 69,00 (USt.-befreit gem. § 4 Abs. 21 a)bb)) UStG)
Die Kosten für dieses Seminar beinhalten alle Seminarunterlagen und ein Zertifikat, sowie eine Sammelbescheinigung für den Arbeitgeber zur Vorlage bei den Ordnungsbehörden.
Die Veranstaltung entspricht den Vorgaben der DIN 10514 und gilt als Folgebelehrung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes sowie der Hygieneschulung laut VO (EG) 852/2004.
Haben Sie Rückfragen zu diesem Lehrgang? Dann kontaktieren Sie uns bitte per Mail über ausbildung@amx-erstehilfe.de oder telefonisch unter 0203/479721-16.
Wir freuen uns auf Sie.