Auf Grund der drastischen Verteuerung der Treibstoffpreise, bleibt uns leider nichts anderes übrig für gebuchte Inhouse-Schulungen gemäß der gesetzlichen Kilometerpauschale die Anfahrt/Kurs zu berechnen.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Für den Betrieb
Die Mindestanzahl von Ersthelfern in Firmen, Unternehmen, Pflegeinstitutionen, Kindertagesstätten oder Schulen wird durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger geregelt. Je größer die Mitarbeiterzahl, desto mehr Ersthelfer müssen ausgebildet und anwesend sein.
Die Gebühren für die Lehrgänge werden von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder vom Unfallversicherungsträger übernommen. Gegebenenfalls ist vorab ein Antrag auf Kostenübernahme zu stellen bei dem wir Ihnen gerne behilflich sind.
Die Erste-Hilfe-Ausbildung muss in Abständen von mindestens 2 Jahren durch eine Erste-Hilfe-Fortbildung oder -Auffrischung wiederholt werden, um den Status als „Betrieblicher Ersthelfer“ aufrecht zu erhalten.
Kursdauer: | 9 UE a 45 Min (7,5 Stunden inkl. Pausen) |
Teilnehmerzahl: |
Während der Corona Pandämie ist die Lehrgangsgröße auf 10 Teilnehemer begrenzt. Mehr Teilnehmer sind unter Beachtung folgender Regel möglich: 4 Quadratmeter pro Teilnehmer |
Kosten: |
Die Kosten werden für betriebliche Erste-Hilfe Kurse meist von der BG oder der Unfallkasse übernommen. Wir beraten sie gerne. |
Kursort: |
In unseren Schulungsräumen oder Inhouse in Ihrem Unternehmen |
Kursschwerpunkte: | – Auffinden einer Person – Kontrolle der Vitalfunktionen – Absichern der Unfallstelle – Absetzen des Notrufs – Stabile Seitenlage – Beatmung – Herz-Lungen-Wiederbelebung – Schock – Wundversorgung/Verbände – Umgang mit Knochenbrüchen – Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden – Verätzungen – Vergiftungen – zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten |