Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert.
Aus diesem Grund prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) auch die Einhaltung der Fortbildungspflicht
für Pflegefachkräfte. Mindestens vier Fortbildungsstunden müssen Pflegefachkräfte alle 2 Jahre absolvieren.
Dies wird gemäß Ergänzung zum Rahmenvertrag nach § 132 SGB V vorgegeben.
Ziel ist es, den Pflegekräften ein gutes Sicherheitsgefühl zu geben,
daß sie mit verschiedenen Notfallsituationen sicher und kompetent handeln können.
Mit unserem Kurskonzeptes simulieren wir realistische Fallbeispiele, die die Eigenheiten Ihres Heims mit einbezieht.
Ihr Team wird damit gestärkt, optimal vorbereitet und vertieft damit sein Wissen
Themen können sein:
- Allgemeines Vorgehen im Notfall und Notruf
- Auffinden einer bewusstlosen Person
- Herz-Lungen-Wiederbelebung
- Einblick in die Frühdefibrillation (AED)
- Mögliche Notfallbilder wie Herzinfarkt und Schlaganfall erkennen und sicher handeln
- Maßnahmen bei Verschlucken eines Fremdkörpers anwenden (Bolusgeschehen)
- Unterzuckerung
- Verletzungen durch Stürze
- Marcumar Patienten- Blutungen sicher versorgen
Zielgruppe:
- Examinierte Pflegekräfte von ambulanten Diensten
- Mitarbeiter von Pflegeheimen
- Pflegehilfskräfte
- Angehörige, die eigene Familienangehörige betreuen
- Betreutes Wohnen
- Alle, die bereits einen Erste-Hilfe-Lehrgang absolviert haben
und sich weiterbilden möchten