Für den Betrieb
Die Mindestanzahl von Ersthelfern in Firmen, Unternehmen, Pflegeinstitutionen, Kindertagesstätten oder Schulen wird durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger geregelt. Je größer die Mitarbeiterzahl, desto mehr Ersthelfer müssen ausgebildet und anwesend sein.
Die Gebühren für die Lehrgänge werden in der Regel von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder vom Unfallversicherungsträger übernommen. Gegebenenfalls ist vorab ein Antrag auf Kostenübernahme zu stellen, bei dem wir Ihnen gerne behilflich sind.
Die Erste-Hilfe-Ausbildung muss in Abständen von mindestens 2 Jahren durch eine Erste-Hilfe-Fortbildung oder -Auffrischung wiederholt werden, um den Status als „Betrieblicher Ersthelfer“ aufrecht zu erhalten.
Dieser Kurs hat auch die Anerkennung nach §19 der Fahrerlaubnisverordnung!
!! Bitte unbedingt beachten !!
Bei zusätzlicher Buchung des amtlichen Sehtests, benötigen wir am Tag des Sehtests für die Identifikation eure ID-Karte (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung). Ein Schüler- oder Studentenausweis genügt nicht.
Kursdauer: | 9 UE a 45 Min (7,5 Stunden inkl. Pausen) |
Teilnehmerzahl: |
Während der Corona Pandämie kann die Lehrgangsgröße auf 10 Teilnehemer begrenzt sein. Mehr Teilnehmer sind unter Beachtung folgender Regel möglich: 4 Quadratmeter pro Teilnehmer + 10 m² für den Dozenten |
Kosten: |
Die Kosten werden für betriebliche Erste-Hilfe Kurse meist von der BG oder der Unfallkasse übernommen. Die TN im Bereich Privat oder bezogen auf den Führerschein sind Selbstzahler. Bitte entnehmen Sie den Betrag der Online-Anmeldung. Wir beraten sie gerne. Bitte beachten Sie, dass Firmen die über die BGW oder die BGN in der Unfallversicherung sind vor dem Kurs das Link zur BGN: https://www.bgn.de/nachricht-an-die-bgn-team-erste-hilfe/ Link zur BGW: https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/sicher-mit-system/erste-hilfe/erste-hilfe-21598 Für Kitas und Schulen ist oft die Unfallkasse Hessen der Kostenträger für die Erstehilfe Ausbildung, hier wird ein sogenannter Berechtigungsschein benötigt. Link zur UKH: https://mitgliederportal.ukh.de/login?back=https%3a%2f%2fukh-weblogin.ukh.de%2f Alle anderen Firmen können das von uns bereitgestellte BG Abrechnungsformular nutzen. |
Kursort: |
In unseren Schulungsräumen. für Inhouse in Ihrem Unternehmen erfragen Sie bitte die Konditionen. |
Kursschwerpunkte: | – Auffinden einer Person – Kontrolle der Vitalfunktionen – Absichern der Unfallstelle – Absetzen des Notrufs – Stabile Seitenlage – Beatmung – Herz-Lungen-Wiederbelebung – Schock – Wundversorgung/Verbände – Umgang mit Knochenbrüchen – Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden – Verätzungen – Vergiftungen – zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten |