Ausbildung zum Brandschutzhelfer
gemäß: ArbSchG § 10, BGV A 1, ASR A2.2 und DGUV Information 205-023
Sie nehmen folgende Aufgaben wahr, soweit ihre eigene Sicherheit nicht gefährdet ist:
• Retten von Menschen aus dem Gefahrenbereich
• eventuellen Notruf absetzen
• Löschversuche mit den betriebspazifischen Löschmitteln unternehmen
• Ansprechpartner für die Feuerwehr im Schadensfall
• Unterstützung bei der Gebäuderäumung
• Kontrolle von Gebäudeteilen
• Den Sammelplatz auf Vollständigkeit kontrollieren
• Einsatzfähigkeit der vorhandenen Löschmittel überprüfen (Plombe, Prüffristen)
• Überprüfung der Flucht und Rettungswege auf passierbarkeit und Kennzeichnung
Benötigt wird eine freie Fläche (ca 40qm) für die Brandschutzübung mit genügend Abstand zu brennbaren Gegenständen,
ein Wasseranschluss sowie ein Stromanschluss.
Kursdauer: Theorie 4 UE, praktischer Teil ca. 15 min/TN
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