Qualifizierung für Schieß- und Standaufsichten nach § 27 WaffG i.V.m. §§ 10,11 AWaffV
Dieser Lehrgang ermächtigt als eine verantwortliche Aufsichtsperson alleine auf dem Schießstand zu schießen.
Voraussetzung für die Teilnahme:
Erfolgreich bestandene Waffensachkundeprüfung oder bestandene Jägerprüfung.
Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
Lehrgangsablauf:
Der Qualifizierungskurs für Schieß- und Standaufsichten findet in Präsenz statt.
In 4 Unterichtseinheiten erhalten Sie eine professionelle Einweisung und werden wichtige Vorschriften aus dem Waffenrecht, Begriffsbestimmugen und Kenntnisse der Sicherheitsbestimmungen beim Umgang und Transport von Waffen und Munition vermittelt.
Die Teilnehmenden elernen das korrekte Verhalten (vor, während und nach dem Schießen) auf dem Schießstand, erlernen den sicheren (praktischen) Umgang mit Schusswaffen und Munition. Mindestanforderungen an Schießstätten.
Dieser Kurs sieht keine Prüfung vor.
Unsere Dozenten sind staatlich anerkannte Waffensachkundeprüfer gemäß §7 WaffG.