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Rettungshelfer werden im Krankentransport als Fahrzeugführer eingesetzt und assistieren dem Rettungssanitäter bei der Versorgung des Patienten. Die Ausbildung zum Rettungshelfer ist die erste Ausbildungsstufe im Rettungsdienst und als Einstieg in die Mitarbeit in den Krankentransport und die Notfallrettung zu verstehen.
Voraussetzungen:
- Gültiger Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass) zu Ausbildungsbeginn
- Ärztliches Attest zur gesundheitlichen und körperlichen Eignung
- Hauptschulabschluss, gleichwertige Schulausbildung oder abgeschlossene Berufsausbildung
- Nachweis, dass die betreffende Person sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung der Tätigkeit als Rettungssanitäter*in ergibt (in Form des Führungszeugnisses Belegart N), welches zu Beginn des Abschlusslehrgangs nicht älter als drei Monate sein soll oder eine eidesstattliche Versicherung
- Nachweis des Sprachniveaus mindestens B2 bei nicht im Inland erworbenen Schul- beziehungsweise Ausbildungsabschlüssen
- Mindestalter 18 Jahre
Abschluss:
Rettungshelfer staatlich geprüfter Rettungssanitäter