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Der Sanitätsdienstlehrgang ist eine fachliche Weiterbildung nach dem Sanitätshelferlehrgang.
Die Teilnehmer werden so weit geschult, dass sie den praktischen Anforderungen der Sanitätsdienste gerecht werden. Hierzu zählt gemäß den Landesrettungsdienstgesetzen einiger Bundesländer die Einsatzfähigkeit für den Krankentransport, der aufgrund der vorgeschriebenen Mindestausstattung besondere Anforderungen im Umgang und Einsatz verschiedener Hilfsmittel stellt. Außerdem werden sie auf unterstützende Tätigkeiten als Helfer des Arztes vorbereitet. Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung.
Nach erfolgreichem Abschluss kann der Teilnehmer mit Vollendung des 18. Lebensjahres als Sanitäter im Sanitätsdienst (und ggf. im Krankentransport) eingesetzt werden. Der Sanitäter darf erst mit Erreichen des 18. Lebensjahres selbstständig tätig werden. Minderjährige unterliegen grundsätzlich der Aufsichtspflicht einer durch die Gliederung befugten volljährigen Person (Abschnittsführer, Gruppenführer, Einsatzleiter, etc.) und daneben sind die gültigen Gesetze zu beachten.
Der Sanitäter muss seine Einsatzfähigkeit durch regelmäßige Fortbildung aufrechterhalten.
Weiterbildung: Ergänzende Ausbildung zum Rettungshelfer, Fachausbildungen für den Katastrophenschutz, betrieblichen Sanitätsdienst u.a.
Voraussetzung: erfolgreiche Teilnahme an einem Sanitätshelferlehrgang (SHL) innerhalb der letzten 2 Jahre oder die Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit des Sanitätshelfers durch regelmäßige Fortbildungen.
Mindestdauer: 24 Unterrichtseinheiten zzgl. Prüfung
Zielgruppen: sind ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter des ASB, die im Sanitätsdienst tätig werden wollen, sowie interessierte Laien im Rahmen einer Tätigkeit im ASB KatSchutz.
Mindestalter: mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten 16 Jahre, sonst 18 Jahre
Kosten: auf Nachfrage